Luftgewehr / Luftpistole
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 0,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von 2,5mm. Es ist also höchste Präzision erforderlich, bei minimaler Fehlertoleranz.
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Ansonsten sind Luftgewehre für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.

Pistolen und Revolver
Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.

Kleinkaliber-Gewehr
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.

Die Böllergruppe der Altschützen Rögling
Als Böllergeräte kommen in der heutigen Zeit überwiegend Standböller, Böllerkanonen sowie Hand- und Schaftböller, die in der Regel von namhaften Böllerherstellern gefertigt werden, zum Einsatz.
Damit das Böllerschießen nicht zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt wird, muss jeder Böllerschütze die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, um Böllerpulver vorschriftsmäßig erwerben, verbringen, aufbewahren, verwenden und vernichten zu können. Diese Kenntnisse muss er in einer Prüfung vor dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachweisen.
Wie so viele Ideen wurde auch die Idee in Rögling eine Böllergruppe zu gründen am Stammtisch geboren. Der Anfang war als Hans Bieber 1997 die Sprengmeisterprüfung ablegte. Daraufhin unterhielten sich Alfred Regler und Hans Bieber über diese Prüfung. Sie fassten den Beschluss eine Böllergruppe ins Leben zu rufen.
